Neues Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.Das Wichtigste im Überblick.
Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Entdecken Sie, wie Sie von den staatlichen Vorteilen profitieren und schon bald elektrifizierte Fahrfreude in Ihrem neuen BMW erleben – einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.
Welche Bedingungen² gelten für die staatliche Förderung?
• Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
• Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
• Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
• Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
- Batterieelektrisch (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
• REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
- Elektrische Reichweite ≥ 80 km
Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro.
Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
• Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
• Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
• Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
- Batterieelektrisch (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
• REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
- Elektrische Reichweite ≥ 80 km
Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro.
Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
Welche Förderbeträge sind möglich?
• Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
• Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
• Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
• Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
• Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).
• Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
• Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
• Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
• Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).
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Alle Infos zur E-Auto-Förderung.
Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
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